Informationen und Unterlagen für Bildungseinrichtungen
Sie möchten Erstorientierungskurse anbieten?
Gemäß den Förderrichtlinien des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind folgende Bildungseinrichtungen berechtigt Erstorientierungskurse (EOK) anzubieten:
- eingetragene Vereine, die seit mehreren Jahren landesweit in Niedersachsen in der Flüchtlingshilfe aktiv sind,
- landesweit in Niedersachsen tätige (gemeinnützige) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sofern ihr vorrangiges Ziel die Flüchtlingshilfe oder die Erwachsenenbildung ist und sie nicht gewinnorientiert arbeiten,
- Volkshochschulen und Volkshochschulverbände.
Zusätzlich sind lokale Kooperationen der EOK-Träger mit weiteren Einrichtungen während der Projektlaufzeit entsprechend der Bedarfslage vor Ort möglich. Diese Kooperationen sollten insbesondere dann eingegangen werden, wenn Bedarfe vor Ort oder in der Region durch den Mittelempfänger nicht gedeckt werden können. Hierbei ist jedoch immer ausschließlich der Antragsteller, mit dem die Zentralstelle für die Gesamtdurchführung und -Verwaltung der Projekte Weiterleitungsverträge schließt, verantwortlich. Der Antragsteller schließt mit den lokalen Partnern Kooperationsvereinbarungen.
Alle relevanten Informationen können Sie darüber hinaus unserer Ausschreibung entnehmen, welche durch einen Klick hier heruntergeladen werden kann.
Darüber hinaus bietet auch das BAMF auf seiner Homepage umfassende Informationen für Träger an, die Sie über einen Klick hier erreichen können.
Download Antragsunterlagen, Durchführungsunterlagen und Abrechnungsunterlagen
als komprimierte gesammelte ZIP-Ordner (Klicken zum Download):
- Ausschreibung und Antragsunterlagen EOK 2025
- Allgemeine Unterlagen (Förderrichtlinie, Kurskonzept, Leitfaden) EOK 2025
- Durchführungsunterlagen EOK 2025
- Abrechnungsunterlagen EOK 2025
als einzelne Dokumente (Klicken zum Download):
Allgemeine Infos zur Förderrichtlinie, Ausschreibung und Leitfaden:
- EOK-Förderrichtlinien 2023-2025
- EOK-Kurskonzept
- Ausschreibung EOK 2025
- Leitfaden für EOK-Träger*innen in Niedersachsen 2025
Antragsunterlagen:
- Antragsformular 2025 – Version 1.2
- Anleitung Antragsformular 2025
- Tätigkeitsdarstellung Koordination EOK
- Tätigkeitsdarstellung Verwaltung EOK
- VZÄ-Berechnungstool EOK
- Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte
Durchführungsunterlagen:
- Anwesenheitsliste EOK Stand 2024
- EOK-Lernziel-Checks Dokumentation
- Leitlinien für virtuelles Lehren und Lernen in EOK
- Teilnahmebescheinigung EOK Vorlage
- Mittelabruf EOK Träger 2025
- Meldungen an Zentralstelle Träger (Stand Oktober 2024)